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AGB

1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen von nordvard OG (im Folgenden „nordvard„) im Bereich Entwicklung, Implementierung und Betrieb von KI- und Automatisierungslösungen.

1.2 nordvard erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (B2B). Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn nordvard ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Die AGB gelten in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung auch für Folgeaufträge desselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Vertragsabschluss und Vertragsbestandteile
2.1 Angebote von nordvard sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande; die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssige Beauftragung erfolgen.

2.2 Vertragsbestandteile sind in dieser Reihenfolge: (a) das angenommene Angebot samt Leistungsbeschreibung, (b) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, (c) diese AGB. In datenschutzrechtlichen Fragen geht die AVV vor.

2.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei absehbarer Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags um mehr als 15 % informiert nordvard den Kunden unverzüglich.

3. Leistungen
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots. nordvard erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik.

3.2 nordvard ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ausschließlich die Subauftragsverarbeiter-Regelung der AVV.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Mehraufwand wird nach den Sätzen des Angebots, mangels solcher nach angemessenen marktüblichen Sätzen verrechnet.

3.4 Laufende Betriebsleistungen (Hosting, Wartung, Monitoring von Automatisierungen) werden mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt erbracht. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.

4. Besondere Bestimmungen für KI-Leistungen
4.1 Funktionsweise: Die von nordvard eingesetzten KI-Systeme erzeugen Ausgaben auf Basis statistischer Modelle. Ausgaben können trotz sorgfältiger Konfiguration unrichtig, unvollständig oder ungeeignet sein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Ausgaben Unterstützungscharakter haben und keine fachliche, rechtliche oder sonstige verbindliche Auskunft darstellen.

4.2 Menschliche Freigabe: Soweit Lösungen eine menschliche Freigabe vorsehen (Human-in-the-Loop), liegt die inhaltliche Verantwortung für freigegebene Aktionen beim Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass Freigaben nur durch geeignete, geschulte Personen erfolgen.

4.3 Transparenzpflichten: Soweit bereitgestellte Systeme der Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) unterliegen, liefert nordvard die Kennzeichnung als Bestandteil der Lösung aus. Der Kunde ist als Betreiber verpflichtet, diese Kennzeichnung nicht zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.

4.4 Zulässige Nutzung: Der Kunde darf die bereitgestellten Lösungen nicht für Zwecke einsetzen, die nach Art. 5 KI-VO verboten sind oder die eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System nach Anhang III KI-VO begründen würden (insbesondere Bewerberauswahl, Bonitätsprüfung, biometrische Identifizierung), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und gemeinsam rechtlich geprüft wurde. Beabsichtigte Nutzungsänderungen sind nordvard vorab mitzuteilen.

4.5 Kein Training: nordvard verwendet Daten des Kunden nicht zum Training oder Fine-Tuning von KI-Modellen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.

5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in seinem Auftrag verarbeiteten Daten.

5.3 Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von nordvard; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen, nachweislicher Mehraufwand kann verrechnet werden.

5.4 Der Kunde sichert zu, Unternehmer zu sein und die Leistungen für sein Unternehmen zu beziehen.

6. Vergütung und Zahlung
6.1 Alle Preise verstehen sich netto.

6.2 Einmalleistungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wie folgt fällig: 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Bereitstellung. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus verrechnet.

6.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie Ersatz der Betreibungskosten (§ 458 UGB).

6.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist nordvard nach vorheriger Ankündigung berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Datenverarbeitung während der Aussetzung richtet sich nach der AVV; eine Löschung erfolgt dadurch nicht.

6.5 nordvard ist berechtigt, die Entgelte für laufende Leistungen einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, mit Wirkung zum Folgemonat anzupassen. nordvard teilt die Anpassung mindestens zwei Monate im Voraus in Textform mit. Übersteigt die Anpassung die Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex, kann der Kunde den Vertrag binnen vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.

7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Verträge über laufende Leistungen werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten in Textform gekündigt werden; eine im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt unberührt.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für nordvard insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung oder bei Nutzung der Leistungen entgegen Punkt 4.4.

7.3 Nach Vertragsende richtet sich der Umgang mit personenbezogenen Daten nach der AVV (Rückgabe oder Löschung binnen 30 Tagen). Auf Wunsch unterstützt nordvard die Migration zu angemessenen Konditionen.

8. Haftung
8.1 nordvard haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.

8.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht Vorsatz vorliegt.

8.3 Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt mit dem Auftragswert, bei laufenden Leistungen mit der Summe der in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Entgelte. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, für Personenschäden sowie für zwingende gesetzliche Haftung (einschließlich Art. 82 DSGVO im Außenverhältnis zu betroffenen Personen).

8.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung von KI-Ausgaben vor deren Verwendung (Punkt 4.1, 4.2). nordvard haftet nicht für Schäden aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ausgaben oder aus Freigabeentscheidungen des Kunden.

8.5 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

8.6 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet nordvard nur, wenn der Kunde übliche, dem Risiko entsprechende eigene Datensicherungen unterhalten hat und nur im Umfang des Wiederherstellungsaufwands aus solchen Sicherungen; die vertragliche Datensicherung durch nordvard gemäß AVV/TOM bleibt unberührt.

9. Gewährleistung
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des UGB/ABGB mit folgenden Maßgaben: Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen; der Kunde hat Mängel binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit in Textform zu rügen (§ 377 UGB).

9.2 nordvard leistet Gewähr zunächst durch Verbesserung oder Austausch in angemessener Frist.

9.3 Keine Mängel sind insbesondere: inhaltliche Unrichtigkeit einzelner KI-Ausgaben im Rahmen der in Punkt 4.1 beschriebenen Funktionsweise, Beeinträchtigungen durch Änderungen von Drittsystemen des Kunden ohne Abstimmung, sowie Störungen von Diensten Dritter, die außerhalb des Einflussbereichs von nordvard liegen.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen
10.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse (Workflows, Konfigurationen, Dokumentationen) für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

10.2 Vorbestehende Komponenten, Werkzeuge, Vorlagen, Prompts und Know-how von nordvard sowie allgemeine Methoden bleiben im Eigentum von nordvard und dürfen für andere Kunden verwendet werden. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

10.3
An den durch die Systeme erzeugten Ausgaben beansprucht nordvard keine Rechte; der Kunde darf sie im Rahmen des Vertrags frei verwenden. nordvard sichert nicht zu, dass Ausgaben urheberrechtlich schutzfähig sind oder keine Rechte Dritter berühren. Die Prüfung vor Verwendung obliegt dem Kunden (Punkt 4.1, 4.2).

11. Geheimhaltung und Referenznennung
11.1 Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich; die Pflicht besteht nach Vertragsende für drei Jahre fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

11.2 Eine Nennung des Kunden als Referenz, die Verwendung seines Namens oder Logos sowie die Veröffentlichung von Fallstudien erfolgen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich ausschließlich nach der gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) samt Anlagen. Informationen zur Verarbeitung von Daten der Ansprechpartner des Kunden durch nordvard als Verantwortlicher: nordvard.at/datenschutz.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.

13.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von nordvard.

13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Textformerfordernis.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.5 Aufrechnung gegen Forderungen von nordvard ist nur mit gerichtlich festgestellten oder von nordvard anerkannten Gegenforderungen zulässig.

Stand: August 2026